Insbesondere hätten sich Hinweise auf eine mögliche Erfüllung des Tatbestands einer "Einflussspende" nicht bestätigt, politische Entscheidungen seien also nicht erkauft worden. Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und sein Unternehmen hatten der Berliner CDU 2020 die Summe von insgesamt 820.000 Euro überwiesen - also im Jahr vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. CDU-Landesvorsitzender war damals wie heute Kai Wegner, der seit April Regierender Bürgermeister ist. Öffentliche Äußerungen Gröners zu der Spende waren so interpretiert worden, dass er dafür eine Gegenleistung erwarte. Wegner und Gröner hatten den Vorwurf der Einflussnahme im Mai zurückgewiesen, nachdem die Vorgänge in Medien thematisiert wurden.
Lobbycontrol erklärte nun, das Vorgehen der Bundestagsverwaltung sei laut Gutachten "rechtlich unzulässig". "Es ist besorgniserregend, wenn die Bundestagsverwaltung ihre Überprüfung der Großspenden von Herrn Gröner an die Berliner CDU einstellt, obwohl Gröner seine Erwartungen sogar öffentlich formuliert hat." Und weiter: "Wir fordern daher die Parteien in Deutschland dazu auf, die Bundestagsverwaltung auf Verhängung einer Sanktion zu verklagen."
Der Bundestag verteidigte sein Vorgehen. Verboten seien Parteispenden, in deren Folge eine Partei Entscheidungen treffe, die ohne die finanzielle Zuwendung nicht getroffen würden. Das sei im Hinblick auf die Berliner CDU aber nicht der Fall, erklärte die Verwaltung am Samstag auf dpa-Nachfrage. Äußerungen Gröners seien "zwischenzeitlich nachvollziehbar richtiggestellt" worden. CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitze verwies am Samstag auf die Entscheidung der Bundestagsverwaltung im Hinblick auf die Großspende. "Dem ist nichts hinzuzufügen", sagte er.
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