Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch geht zu Ende. Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch bis zu diesem Freitag (31. März). Der Vorsitzende Josef Hecken sagte, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt - als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden". Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte Hecken deutlich.