Regierungen legen Berichte vor, andere Länder können Fragen stellen und Empfehlungen aussprechen. Sanktionen irgendwelcher Art gibt es nicht. Der Bericht der Bundesregierung stammte schon aus dem Jahr 2020, wurde aber unter anderem wegen der Corona-Pandemie erst jetzt betrachtet.
Die stellvertretende Botschafterin in Genf, Nikola Gillhoff, nahm zum Auftakt kurz Bezug auf die Hamas-Terrorüberfalle auf Israel, die israelischen Angriffe im Gazastreifen und Äußerungen, die öfter auf Demonstrationen zur Unterstützung der Palästinenser fallen. Deutschland verurteile die Hamas-Attacken und sei betroffen wegen der verheerenden humanitären Lage im Gazastreifen. Die Regierung weise aber jeden Vergleich der Vorgänge mit dem Holocaust in aller Form zurück. Israels Existenzrecht sei nicht verhandelbar und das Land habe ein Recht auf Selbstverteidigung.
Das deutsche Institut für Menschenrechte legte einen Parallelbericht vor. Es verwies darin auf die AfD, die es als gefährlich bezeichnete. Die Partei ziele auf die Beseitigung der freiheitlich demokratische Grundordnung hin und lehne die Gleichheit aller Menschen ab. "Die Antragsberechtigten (Bundesregierung, Bundesrat und der Bundestag) sollten sich auf einen etwaigen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten, um jederzeit handlungsfähig zu sein", teilte das Institut mit.