Das Bundeskabinett hat ein umfangreiches Steuergesetz auf den Weg gebracht, das die finanzielle Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland erheblich reduzieren soll. Zu den zentralen Punkten des am Mittwoch verabschiedeten Entwurfs zählen die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer, die Anpassung der Kinderfreibeträge sowie die Einführung neuer Regelungen zur Inflationsanpassung.
Bereits im laufenden Jahr wird der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Für das nächste Jahr ist eine weitere Erhöhung um 300 Euro vorgesehen, sodass der Betrag auf 12.084 Euro steigt. Im Jahr 2026 wird eine zusätzliche Erhöhung um 252 Euro erfolgen, wodurch der Freibetrag auf 12.336 Euro angehoben wird. Diese Änderungen sollen insbesondere Geringverdienern zugutekommen, die im Verhältnis stärker entlastet werden.
Ebenso werden die Kinderfreibeträge angehoben: Rückwirkend ab 2024 erfolgt eine Erhöhung um 228 Euro auf 6.612 Euro, gefolgt von einem Anstieg um 60 Euro im Jahr 2025 und 156 Euro im Jahr 2026. Diese Maßnahmen sind Teil der gesetzlichen Verpflichtung, das steuerfreie Existenzminimum regelmäßig an die Preissteigerungen anzupassen.
Das Gesetz zielt auch darauf ab, die sogenannte kalte Progression, also die versteckten Steuererhöhungen durch Inflation, zu mindern. Durch die Anpassung der Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze greifen, wird sichergestellt, dass die Steuerbelastung relativ zur Kaufkraft stabil bleibt. Ohne diese Anpassung würden Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerlast führen.
"Wir müssen verhindern, dass der Staat durch die Inflation zusätzliche Einnahmen erzielt, die eigentlich den Bürgern zustehen", betonte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Diese Anpassungen sollen gewährleisten, dass Lohnerhöhungen nicht durch eine erhöhte Steuerlast zunichte gemacht werden.
Das Kindergeld wird ab Januar 2025 um fünf Euro pro Monat und Kind auf 255 Euro erhöht, mit einer weiteren Erhöhung auf 259 Euro ab 2026. Diese Anpassungen sollen künftig parallel zu den Erhöhungen der Kinderfreibeträge erfolgen, um Familien gezielt zu entlasten.
Eine der tiefgreifendsten Änderungen betrifft die Steuerklassen. Die bisherigen Steuerklassen III und V werden abgeschafft und durch ein sogenanntes Faktorverfahren ersetzt. Dies bedeutet, dass Ehepaare zukünftig anhand ihres individuellen Einkommens steuerlich veranlagt werden, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führt. Die Umstellung auf das neue System wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2030 wirksam, um der Finanzverwaltung genügend Zeit für die technische Umsetzung zu geben.
Mit den beschlossenen Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, die Steuerlast insgesamt um 30 Milliarden Euro zu senken. Diese Reformen sind Teil einer größeren Wachstumsinitiative, die im Zuge der Beratungen über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr verabschiedet wurde. Dazu gehören auch vereinfachte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, um Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu stärken.
Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um das deutsche Steuersystem fairer und zukunftsfähiger zu gestalten. Sie sollen nicht nur die Bürger entlasten, sondern auch die wirtschaftliche Dynamik fördern, indem sie Unternehmen mehr finanziellen Spielraum für Investitionen lassen. Die Maßnahmen werden nun im Bundestag und Bundesrat diskutiert und sollen im kommenden Jahr in Kraft treten.
FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer kommentierte die Reform: "Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Gerechtigkeit im Steuersystem und schützen die Bürgerinnen und Bürger vor verdeckten Steuererhöhungen." Die Bundesregierung setzt damit ein klares Zeichen für eine steuerpolitische Neuausrichtung, die auf Fairness und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist.