"Wir sind nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozess zum Ergebnis gekommen, dass der Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt einzustufen ist. In den vier Jahren der intensiven Prüfung haben wir eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere hoher Funktionäre und Mandatsträger der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad, gesammelt. Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", resümierte Christian.
"Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren 'Flügel' hervorgegangene sogenannte solidarisch- patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechts-Extremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert", betonte der Behördenchef. Rechts-extremistische Äußerungen führender Funktions- und Mandatsträger würden innerparteilich zur Kenntnis genommen, ohne dass es seitens der Landespartei öffentlich zu einer Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung käme. Die Partei erscheine nach außen wie ein "monolithischer Block".
Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. "Die Landespartei verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechts-Extremismus. Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen beziehungsweise kulturellen Kriterien richten", hieß es. Ein solches Volksverständnis sei jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar.
In der Migrationsdebatte vertrete die Partei typische völkisch-nationalistische Positionen, hieß es weiter. Führende Vertreter der Landespartei würden in diesem Kontext im öffentlichen Diskurs regelmäßig ideologische Kampfbegriffe der rechts-extremistischen Szene wie "Der Große Austausch", "Umvolkung" oder die Forderung nach "Remigration" verwenden: "Auch diese Begriffe verbergen ihren rassistischen Kern und ihre Urheberschaft im Nationalsozialismus."
Die Islam- und Muslimfeindlichkeit des AfD-Landesverbandes drücke sich insbesondere dadurch aus, dass männliche Migranten aus dem arabischen Raum mit einer drastischen, angsteinflößenden Wortwahl pauschal öffentlich diffamiert und diskriminiert werden. "Damit schürt der AfD-Landesverband fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung", ergänzte Christian.
Schließlich bediene sich der AfD-Landesverband gängiger antisemitischer, zumeist verschwörungsideologischer Positionen, die regelmäßig auch von Rechts-Extremisten und Reichsbürgern verwendet werden. "Antisemitismus wird von führenden Vertretern des AfD-Landesverbandes nicht direkt geäußert, sondern durch sogenannte Codes und Chiffren verschlüsselt, zum Beispiel über die 'internationale Finanzelite'."
Ferner belege das Gutachten die während der Zeit der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen begonnene und unverändert fortdauernde Agitation des AfD-Landesverbandes gegen die politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, teilte das Landesamt mit. Dabei wurden und werden sowohl die staatlichen Institutionen als auch deren Repräsentanten immer wieder öffentlich diffamiert und verächtlich gemacht. "Es geht dem AfD-Landesverband nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit den politischen Verhältnissen, sondern um die generelle Herabwürdigung unserer Demokratie."
Bei der Landtagswahl 2019 kam die sächsische AfD auf 27,5 Prozent der Zweitstimmen. In der jüngsten Umfrage erreichte sie wie die CDU 33 Prozent.