Die Vertreterin des UNHCR in Deutschland, Katharina Lumpp, betonte, nach dem Flüchtlingsvölkerrecht liege die "primäre Verantwortung" für die Prüfung von Asylanträgen sowie die Gewährung von internationalem Schutz bei dem Staat, in dem ein Asylsuchender ankommt und um Schutz ersucht. Durch eine Bearbeitung dieses Schutzersuchens außerhalb der eigenen Staatsgrenzen werde diese Verpflichtung nicht berührt.
Die Bundesregierung will prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Geprüft werden soll konkret, ob die Feststellung des Schutzstatus' von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann. Darauf hatten sich die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder am Montagabend verständigt.
Bremen, Niedersachsen und Thüringen hatten allerdings in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht "für eine Feststellung des Schutzstatus außerhalb des Gebietes der EU nur Länder in Frage kommen, in die sich die Schutzsuchenden freiwillig begeben haben". Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Asylverfahren in Drittstaaten werde das Bundesinnenministerium nun vornehmen, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni und Albaniens Regierungschef Edi Rama hatten am Montag eine Absichtserklärung zur Errichtung von zwei Zentren zur Aufnahme von im Mittelmeer geretteten Migranten in Albanien unterzeichnet. Menschen, die von Schiffen der italienischen Behörden gerettet werden, sollen nach Albanien gebracht werden, um dort ihr Asylverfahren zu durchlaufen. Nur Menschen, deren Asylantrag bewilligt wird, sollen dann nach Italien gebracht werden.