"Deshalb wird er auch von zahlreichen Seiten kritisiert, so zum Beispiel von den Kinder- und Jugendärzten, den Polizeien der Länder, der Justiz und auch den Suchtberatungsstellen." Alle guten Hinweise seien fast vollständig ignoriert worden, kritisierte die Ministerin. "Und daher kann man zumindest aus heutiger Sicht der Polizei sagen: Das Gesetz ist nicht praxistauglich. Das eigentliche Ziel, mit einer gesteuerten Abgabe zahlreiche Verbesserungen und Entlastungen zu erreichen, wird so in der Praxis fehlschlagen."
Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich kürzlich auf Details einer kontrollierten Freigabe verständigt. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen demnach für Volljährige ab 1. April erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Vorgesehen sind zahlreiche Regeln und Vorgaben. Erwartet wird, dass das Gesetz voraussichtlich in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll.
Behrens sagte dazu: "Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, können wir Länder dieses auch leider nicht mehr verhindern, wenn der Bundestag es so beschließt. Wir müssen dann mit diesem problematischen und praxisfernen Gesetz arbeiten. Meiner Meinung nach müsste es einen Neustart geben." Aktuell habe sich die Ampel zu sehr mit dem bisherigen Entwurf verhakt und wolle jetzt mit dem Kopf durch die Wand, "statt die wesentlichen und wichtigen Hinweise der Länder und Experten ernst zu nehmen."