Ob die Reform umgesetzt wird, ist allerdings äußerst fraglich: Für die nötige Verfassungsänderung bräuchte die Regierung entweder eine Einigung mit Oppositionsparteien - oder sie müsste die Zustimmung der Bürger in einem landesweiten Volksentscheid einholen. Die meisten italienischen Regierungen haben seit Jahrzehnten eine äußerst kurze Lebensdauer: Das derzeitige Kabinett ist die siebte italienische Regierung in zehn Jahren.
Der Reformentwurf der Meloni-Regierung sieht vor, dass nach Parlamentswahlen künftig der Spitzenkandidat der Wahlliste mit den meisten Stimmen automatisch Regierungschef wird. Die Wahlliste mit den meisten Stimmen soll zudem einen Mehrheitsbonus erhalten, der ihr mindestens 55 Prozent der Sitze in den beiden Parlamentskammern verschafft.
Bisher beauftragt in Italien nach Parlamentswahlen oder nach dem Sturz einer Regierung der Staatspräsident einen aussichtsreichen Kandidaten damit, eine Regierungsmehrheit zu suchen. Kommt keine Mehrheit zustande, ruft er Neuwahlen aus. Beide Möglichkeiten sollen dem Staatschef nach dem Willen der Meloni-Regierung genommen werden.
Die Hürden für die Reform sind hoch. Änderungen der italienischen Verfassung müssen von jeder der beiden Parlamentskammern zweimal im Abstand von mindestens drei Monaten verabschiedet werden. Bei der zweiten Abstimmung ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern nötig, über die die Meloni-Regierung nicht verfügt. Erhalten Verfassungsänderungen nur eine einfache Mehrheit, müssen die Bürger zusätzlich in einem landesweiten Volksentscheid darüber abstimmen.