Die Reality-TV-Darstellerin und Ballermann-Sängerin Melanie Müller wurde heute vom Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt. Das Gericht befand die 36-Jährige schuldig, in einem öffentlichen Auftritt den Hitlergruß gezeigt und unerlaubt Drogen besessen zu haben.
Melanie Müller, bekannt aus "Der Bachelor" und als RTL-Dschungelkönigin, wurde nach einem langwierigen Verfahren wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" sowie Drogenbesitzes verurteilt. Die Gesamtstrafe beläuft sich auf 160 Tagessätze à 500 Euro. Die Anklage bezog sich auf zwei Hauptvorwürfe: das Zeigen des Hitlergrußes bei einem Konzert und den Besitz von Kokain und Ecstasy.
Die Vorwürfe gegen Müller haben ihren Ursprung im September 2022. Auf einer Veranstaltung in Leipzig soll die Sängerin wiederholt den Hitlergruß gezeigt haben. Ein Video von diesem Auftritt, das in den sozialen Medien kursierte, zeigte, wie Müller bei einem Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September ihren rechten Arm mehrmals in Richtung Publikum hob. Diese Geste wurde von der Staatsanwaltschaft als Hitlergruß interpretiert. Zudem wurden im Rahmen der Ermittlungen bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2022 in Müllers Wohnung Kokain und Ecstasy gefunden.
Melanie Müller wies alle Vorwürfe zurück und erklärte, die Geste sei lediglich eine Art gewesen, um das Publikum anzufeuern. Ihr Verteidiger Adrian Stahl argumentierte, dass die Armbewegung "neutral" und "nicht verboten" sei. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und bestritt, dass Müller sich der rechtsextremen Rufe und Gesten des Publikums bewusst gewesen sei.
Richter Lucas Findeisen stellte jedoch fest, dass Müller die Möglichkeit in Kauf genommen habe, dass ihre Geste als Hitlergruß interpretiert werden könnte. Staatsanwalt Thomas Schmelzer bezeichnete Müllers Verhalten als "Augenblicksversagen" aufgrund alkoholbedingter Enthemmung, während die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Strafmaß von 95 Tagessätzen à 60 Euro gefordert hatte.
Das Urteil hat bereits breite Reaktionen ausgelöst. Fans und Kritiker gleichermaßen haben sich zu den Vorfällen geäußert. Laut "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) habe das Gericht bei der Urteilsfindung über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus eine höhere Geldstrafe verhängt. Müllers Verteidigung plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Neben den rechtlichen Konsequenzen hat das Urteil auch Auswirkungen auf Müllers Karriere. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurden zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich und der Schweiz abgesagt. Aktuell konzentriert sich Müller auf Auftritte auf Mallorca, da diese als einzige Verdienstmöglichkeit bestehen bleibt.
Melanie Müller hat in der Vergangenheit immer wieder für Aufsehen gesorgt. Bereits 2014 sorgte ein unangebrachter Witz über Hitler in der TV-Sendung "TV Total" für Kontroversen. Auch ihre politischen Äußerungen in sozialen Medien wurden kritisch beäugt. Im Jahr 2023 wurde Müller erneut ins Visier der Ermittler genommen, als bei einer Steuer-Razzia Drogen in ihrer Wohnung gefunden wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte in Berufung gehen. Melanie Müller und ihr Anwalt Adrian Stahl haben bereits angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.
Quellen: Leipziger Volkszeitung, Der Spiegel, dpa