60 Prozent der Befragten finden außerdem, dass E-Scooter auf eigens ausgewiesenen Stellflächen parken sollten. 13 Prozent sprechen sich für den Straßenrand und zwölf Prozent für den Gehweg als Parkplätze aus. Aber dort werden insbesondere die Leih-Scooter, die es in großen und mittelgroßen Städten zahlreich gibt, gerne abgestellt - mit Folgen. "Ältere Menschen haben massive Probleme, häufiger kommt es zu Stürzen durch fehlerhaft abgestellte E-Scooter", sagt Jens-Peter Kruse von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.
"Teilweise sind die E-Scooter so abgestellt worden, dass es geradezu eine Provokation ist - quer auf dem Fahrradweg, quer auf dem Fußweg", führt Kruse aus. "Das ist für Menschen mit einer eingeschränkten Sehfähigkeit, aber auch für alle Menschen, die diesen Radweg in der Dunkelheit benutzen, eine sehr große Gefahr."
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband klagt derzeit sogar in Bremen, Münster und Berlin, "um feste Abstellflächen auf Gehwegen durchzusetzen", sagt die stellvertretende Geschäftsführerin Christiane Möller. "Es sind viele Unfälle mit blinden und sehbehinderten Menschen passiert und einige trauen sich wegen der Angst vor Stürzen über herumliegende Roller nicht mehr allein auf die Straße. Das ist nicht länger hinzunehmen." Zumal: Dort, wo Kommunen bereits solche Maßnahme ergriffen hätten, habe sich "die Situation verbessert, zumindest im Innenstadtbereich", berichtet Möller.
Jens-Peter Kruse von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert ebenfalls feste Parkflächen: "Wir müssen diesen Wildwuchs umgehend beschränken." Der Städte- und Gemeindebund hält diese "gerade in dichten Innenstadtbereichen für einen vielversprechenden Weg". Die Kontrolle abgestellter Fahrzeuge ohne diese Abstellzonen sei "nur mit viel Aufwand leistbar". Betroffen sind laut den Experten aber nur die E-Scooter von Leihfirmen. Ihre eigenen Fahrzeuge würden Besitzer pfleglicher behandeln, korrekt parken und anschließen.
Dieser Ärger über die leihbaren E-Roller hat in Paris zu ihrem Verbot geführt: Dort endete zum September das Leihgeschäft, nachdem sich in einer Bürgerbefragung 89 Prozent der Beteiligten dagegen aussprachen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen oder auch der Städte- und Gemeindebund (DStGB) sehen dies nicht als Lösung. "Die Kommunen in Deutschland streben kein gesetzliches Verbot von E-Scootern an", heißt es vom DStGB. So etwas sollte immer nur ein letztes Mittel sein. "Im Vordergrund sollten lokale Lösungen stehen."
Laut der YouGov-Umfrage sind nur 37 Prozent der Befragten der gleichen Meinung: Sie wollen, dass der Verleih in deutschen Städten erlaubt bleibt. Eine Mehrheit von 44 Prozent ist für ein Verbot. Allerdings machten auch 20 Prozent der Befragten keine Angaben oder wissen die Frage nicht zu beantworten. Denn genutzt werden diese Fahrzeuge ohnehin von den wenigsten Erwachsenen. In der YouGov-Studie gaben 71 Prozent der Befragten an, noch nicht selbst mit einem E-Scooter gefahren zu sein. Und zwölf Prozent haben erst einmal einen E-Roller gesteuert.
Nur zehn Prozent nutzen die Fahrzeuge gelegentlich, fünf Prozent fahren häufig damit. Die meistgenannten Gründe für diese Fahrten: 49 Prozent wollten es mal ausprobieren, 34 Prozent nutzen E-Scooter in der Freizeit, um von einem Ort zum anderen zu kommen. Und 32 Prozent tun es "aus Spaß an der Fahrt".
Gut zu wissen: Man braucht keine Fahrerlaubnis, um die E-Scooter zu steuern. Aber man muss mindestens 14 Jahre alt sein und die Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt und ein Versicherungskennzeichen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren entsprechend 764.000 E-Roller in 2022 registriert.
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