Das Cannabis-Gesetz stand am Mittwoch erstmals im Bundestag zur Beratung auf der Tagesordnung. Beschlossen werden müsste es in den verbleibenden viereinhalb Sitzungswochen bis Mitte Dezember, wenn es wie vom Bundesgesundheitsministerium geplant Anfang 2024 in Kraft treten soll. Der Bundesrat muss demnach nicht zustimmen.
Geplant ist, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Erwachsene ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden, ebenso der private Anbau von maximal drei Pflanzen. In sogenannten Anbauvereinigungen (Vereine oder Genossenschaften) soll es erlaubt werden, gemeinschaftlich Pflanzen anzubauen und die Droge an Mitglieder abzugeben. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, kritisierte am Mittwoch, durch die Pläne würden Behörden zusätzlich belastet. "Das sehr kleinteilige Gesetz mit Dutzenden Bußgeldtatbeständen würde einen hohen Kontrollaufwand, zahlreiche Streitfragen und viele neue Fällen für die Gerichte nach sich ziehen." Lauterbach erwartet dagegen weniger Kontrollaufwand, sollten Schwarzmarkt und Dealer wie von der Ampel erhofft durch die neuen Regeln zurückgedrängt werden und legalen Konsumenten keine Strafverfahren mehr drohen.
Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, warf der Ampel Verantwortungslosigkeit vor. "Lauterbach legalisiert eine gefährliche Droge und setzt sich dabei über alle Warnungen der Experten aus Medizin, Polizei und Justiz hinweg", sagte er. Das Gesetz werde zu mehr Sucht und weniger Sicherheit gerade für junge Menschen führen.
Lauterbach zufolge soll mit einer breiten Aufklärungskampagne auf die Gefahren für junge Menschen hingewiesen werden. Bereits durch die laufende Diskussion über das Thema lernten Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer was bisher nicht so klar gewesen sei, "dass das wachsende Gehirn bleibenden Schaden nimmt, wenn man konsumiert".