Berlin, 17. August 2024 – Die Debatte über das Bürgergeld hat neuen Zündstoff erhalten. Während der FDP-Fraktionschef Christian Dürr eine Senkung des Bürgergeldes fordert, lehnt das Bundesarbeits- und Sozialministerium den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hingegen sieht die Möglichkeit, das Bürgergeld zu kürzen, unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.
In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" erklärte Marco Buschmann, dass eine Kürzung des Bürgergeldes zwar durch die aktuelle Rechtslage nicht unmittelbar möglich sei, jedoch durch eine Änderung des entsprechenden Gesetzes durchaus rechtlich zulässig wäre. "Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, dass der Regelsatz hoch genug sein muss, um ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen", betonte Buschmann. Dennoch könnten durch eine gesetzliche Anpassung neue Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Senkung ermöglichen würden.
Der FDP-Politiker stellte heraus, dass es in Zeiten knapper öffentlicher Mittel wichtig sei, auch die Solidarität mit den Steuerzahlern zu stärken. Viele Menschen, die regulär arbeiten und Steuern zahlen, empfänden es als ungerecht, dass die Bürgergeldempfänger in einem inflationär geprägten Umfeld einen vergleichsweise hohen Regelsatz erhalten.
Christian Dürr, Fraktionschef der FDP, hatte Anfang dieses Jahres eine Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent kritisiert und gefordert, den Regelsatz um 14 bis 20 Euro monatlich zu reduzieren. Dies würde seiner Meinung nach der aktuellen wirtschaftlichen Lage besser Rechnung tragen und die Akzeptanz des Bürgergeldes in der Gesellschaft erhöhen. "Wenn die Inflation zurückgeht, muss dies auch bei den Sozialleistungen reflektiert werden", argumentierte Dürr.
Der Vorschlag wurde jedoch vom Bundesarbeits- und Sozialministerium zurückgewiesen. Minister Hubertus Heil (SPD) wies darauf hin, dass es für Bürgergeldempfänger eine "gesetzliche Besitzschutzregelung" gebe, die eine Kürzung unmöglich mache. Diese Regelung sei notwendig, um sicherzustellen, dass das Bürgergeld ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiere.
Die Reaktionen auf Dürrs Vorschlag sind gespalten. SPD-Politiker wie Martin Rosemann haben sich vehement gegen die Kürzung ausgesprochen und halten den Vorschlag für "völlig unausgegoren". Er kritisierte die Idee als unrealistisch und als weiteren Versuch, Verunsicherung zu stiften. Rosemann betonte, dass die FDP-Fraktion die Anpassungsmechanismen bei der Einführung des Bürgergeldes beschlossen habe, die eine schnelle Reaktion auf Inflation vorsehen.
Buschmanns Aussagen haben derweil die Diskussion neu entfacht. Er hebt hervor, dass die derzeitige Berechnungsmethode des Bürgergeldes möglicherweise zu hoch sei und dass eine gesetzliche Anpassung durchaus im Rahmen des Verfassungsrechts möglich sei. Diese Position könnte weitere politische Auseinandersetzungen nach sich ziehen, da der Diskurs über Sozialleistungen und deren Angemessenheit weiterhin intensiv geführt wird.
Der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 sieht vor, dass die Ausgaben auf 481 Milliarden Euro steigen, wobei 57 Milliarden Euro für Investitionen eingeplant sind. Trotz der angestrebten Einsparungen und der Notwendigkeit, das Haushaltsloch von 12 Milliarden Euro zu schließen, bleiben die Positionen der Regierungsfraktionen hinsichtlich des Bürgergeldes und anderer Sozialleistungen umstritten.
In der kommenden Zeit wird erwartet, dass der Bundestag sich intensiv mit dem Haushaltsentwurf und den damit verbundenen sozialpolitischen Fragen auseinandersetzt. Die Diskussion um das Bürgergeld könnte dabei eine zentrale Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf die Fragen der sozialen Gerechtigkeit und der Finanzierbarkeit des Sozialstaates.
Die weitere Entwicklung wird zeigen, wie sich die politischen Kräfteverhältnisse auf die Gestaltung des Bürgergeldes und die Haushaltsplanung auswirken werden.