Nachdem die nächste Bundestagssitzung für den 28. November einberufen worden sei, rege die Unionsfraktion an, diesen Termin zur Abgabe einer Regierungserklärung zu nutzen, schrieb Frei. Er ergänzte: "Die völlig unangemessene und kopflose Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat zu einer erheblichen Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft geführt." Die Bundesregierung und die sie tragende Ampelfraktionen von SPD, Grünen und FDP bemühten sich, "den Anschein zu erwecken, als wäre nichts geschehen".
In einem weiteren Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) fordert Frei eine zeitnahe Sitzung des Ältestenrates des Parlaments, um das weitere Vorgehen rechtzeitig vor der am Montag beginnenden nächsten Sitzungswoche zu erörtern. Die Unionsfraktion sei "angesichts der gebotenen Eile" bereit, die Sitzung noch im Laufe der Woche per Videokonferenz durchzuführen. Mit der Absage der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses an diesem Donnerstag seien die eigentlich kommende Woche geplanten Haushaltsberatungen "faktisch ausgeschlossen" und der Ablauf der Sitzungswoche unklar.
Scholz rechnet damit, dass die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2024 zügig abgeschlossen werden. "Der Respekt vor dem Parlament bedeutet, dass nicht die Regierung ansagt, wann das Parlament genau einen Abschluss findet, aber das soll sehr zügig und sehr zeitnah erfolgen und das kann auch zügig und zeitnah erfolgen", sagte er am Mittwochabend bei einer Pressekonferenz in Berlin am Rande eines Treffens mit der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni.
Die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssten sorgfältig überprüft werden. Scholz betonte, dass die Ampel an ihren Plänen in der Sozial-, Klima- und Wirtschaftspolitik festhalten will. Die Regierungsfraktionen hätten den festen Willen dafür zu sorgen, dass das, was man sich vorgenommen habe, weiter verfolgt werden könne. Konkret sprach er von der Weiterentwicklung des Sozialstaates, der Modernisierung der Volkswirtschaft und ökologischen Transformation. Diese sei wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und den Schutz des Klimas. "Insofern, glaube ich, ist bei allen der Ehrgeiz und der Wille da, das gut und richtig, zügig, aber nicht überhastet zu machen."
Die KfW verhängte am Mittwoch einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für vier Programme aus dem Bereich Wohnen und Bauen. Mit sofortiger Wirkung könnten bis auf weiteres in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium dafür keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden, teilte die Förderbank auf ihrer Homepage mit.
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse dieser Programme seien von der Haushaltssperre nicht betroffen. Konkret handelt es sich um das Programm "Altersgerecht Umbauen", das kommunale Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung", die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen infolge der gestiegenen Energiekosten.
Darüber hinaus könnten weitere Programme der Förderbank betroffen sein. "Wir stehen im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist", teilte die KfW mit. Das Institut erhält im Rahmen seiner Förderung von verschiedenen Bundesministerien Mittel, die es für Investitionszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder die Verbilligung der Zinsen in bankdurchgeleiteten Kreditprogrammen einsetzt. Aktuell prüften die jeweiligen Ministerien, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen seien, erläuterte die Förderbank.
Die Ampel-Koalition hatte zuvor wegen des Karlsruher Haushaltsurteils den Beschluss des Bundeshaushalts für 2024 verschoben. Das Verfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung.