Rund 2000 Beschäftigte hatten den gesetzlichen Mindestlohn bislang nur über Zulagen erhalten. Die Bahn hat zugestimmt, diesen rückwirkend zum März als Sockel in die Tariftabellen aufzunehmen. So können sich künftige Tarifergebnisse auf diese höhere Basis beziehen. Nach dem Vergleich sagte die EVG einen geplanten 50-stündigen Warnstreik vergangene Woche kurzfristig ab. In Fulda soll es nun in die Verhandlungen über die konkreten Tarifforderungen gehen. Die Gewerkschaft will mindestens 650 Euro mehr oder zwölf Prozent für die oberen Einkommen, außerdem eine Laufzeit von zwölf Monaten.
Die Bahn hat bislang eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie sowie eine stufenweise Tariferhöhung von insgesamt zehn Prozent für die unteren und mittleren Einkommen sowie acht Prozent für die höheren angeboten. Bei einer Laufzeit von 27 Monaten würde die erste Stufe davon aber erst im nächsten Jahr kommen. Die EVG fordert eine Tabellenerhöhung aber noch 2023.
Die Gewerkschaft verhandelt außer mit der Bahn mit Dutzenden weiteren Eisenbahn-Unternehmen über die gleichen Forderungen. Schon zwei Mal hat sie mit bundesweiten Warnstreiks den Bahnverkehr in Deutschland weitgehend zum Erliegen gebracht. Ein Abschluss beim bundeseigenen Konzern dürfte die Richtung auch für die Verhandlungen bei den anderen Betrieben vorgeben. Warnstreiks wären dort weiter möglich, solange nicht überall ein Kompromiss erreicht ist. Sie hätten allerdings deutlich geringere Auswirkungen als bei der Deutschen Bahn. Die EVG ist die größere von zwei Gewerkschaften beim bundeseigenen Konzern. Die Tarifverhandlungen zwischen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) unter ihrem Chef Claus Weselsky sind erst für den Herbst angesetzt. Schon Anfang Juni will die GDL aber ihre Forderungen festlegen.
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