"Die Kritikpunkte sind nahezu überall gleich: Die Park- und Abstellsituation einerseits sowie das Gefühl der Freiheit auf den Scootern, das zu fehlender Sorgfalt für Fragen der Verkehrssicherheit führen kann", sagte Mertens dem RND.
Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums verwies gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) allerdings auf die Zuständigkeit der Länder: "Ob und wo E-Tretroller, die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, liegt in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer." Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dies könnten zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen sein.
Bei einer Bürgerbefragung in Paris stimmte am Sonntag eine überwiegende Mehrheit von 89 Prozent gegen Leih-Scooter. Die Stadt will zum September den Verleih von E-Rollern verbieten.
Der Deutsche Städtetag sprach sich am Montag gegen ein Verbot, aber für "klare Spielregeln" aus. Die Länder sollten dafür "allen Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen", sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Verena Göppert. Dann könnten die Städte auswählen, welche Anbieter ihre Roller nach welchen Regeln vermieten dürfen. Außerdem sei der Bund gefragt, die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anzupassen, denn es müsse klar sein, "wo und wie viele Roller abgestellt werden können". Durch die Zulassung des sogenannten Geofencing würde zudem die Geschwindigkeit der Roller in Gebieten wie Fußgängerzonen automatisch gedrosselt.
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