Zur Türkei wird es ebenfalls einen Bericht geben, der Beitrittsprozess liegt allerdings bereits seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Defizite auf Eis. Als wahrscheinlich galt am Dienstagabend, dass die Kommission den Mitgliedstaaten den Start der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine grundsätzlich empfiehlt, gleichzeitig aber deutlich macht, dass die erste Verhandlungsrunde erst dann angesetzt werden sollte, wenn alle im Vorjahr gemachten Reformauflagen komplett erfüllt sind.
Bei diesen geht es etwa um das Auswahlverfahren ukrainischer Verfassungsrichter und eine stärkere Korruptionsbekämpfung - insbesondere auf hoher Ebene. Die EU fordert zudem, dass Standards im Kampf gegen Geldwäsche eingehalten werden und ein Gesetz gegen den übermäßigen Einfluss von Oligarchen umgesetzt wird.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte am Wochenende bei einem Besuch in Kiew gesagt, sie wisse, dass an einigen Reformen noch gearbeitet werde. Sie sei aber zuversichtlich, dass das ehrgeizige Ziel erreicht werden könne, den Prozess der Beitrittsverhandlungen bereits in diesem Jahr zu eröffnen. Als Beispiele für noch offene Punkte nannte sie eine noch nachdrücklichere Korruptionsbekämpfung, die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Lobbytätigkeiten sowie die Verschärfung von Vorschriften über die Angabe von Vermögenswerten.