Bund und Länder hatten auf dem Flüchtlingsgipfel am 10. Mai die Einführung fest stationierter Kontrollen wie zwischen Bayern und Österreich abhängig von der Lage auch an anderen Grenzen Deutschlands zu Nachbarländern vereinbart. Stübgen und Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster dringen darauf. Dagegen lehnt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) feste Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze derzeit ab. Sie hat die Schleierfahndung - verdachts- und anlassunabhängige Personenkontrollen - verstärkt.
Die Zahl der Menschen, die illegal über Polen nach Brandenburg einreisen, hat sich von Januar bis April deutlich erhöht. Im Januar registrierte die Bundespolizei 521 unerlaubte Einreisen, im April 1126. Brandenburg hat den Grenzschutz gemeinsam mit anderen Ländern auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz gesetzt. "Es ist wichtig, dass sich die Innenministerkonferenz auf eine lageabhängige Verstärkung des Grenzschutzes verständigt", sagte Stübgen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) verlangt kurzfristig Kontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze. Eigentlich gibt es im Schengen-Raum - dazu zählen fast alle EU-Staaten - keine stationären Personenkontrollen an Grenzen.
Brandenburgs Innenminister forderte auch konsequente Maßnahmen gegen die Klimaschutzinitiative Letzte Generation. "Wir werden zu einem einheitlicheren Umgang mit der Letzten Generation kommen müssen", sagte Stübgen. "Mit ihren organisierten Straftaten beunruhigen sie zunehmend die Gesellschaft und vergiften die Debatte um Klimaschutzmaßnahmen. Diesem Treiben muss der Rechtsstaat mit klarer Ansprache und konsequenten Maßnahmen entgegentreten."
Mit ihren Aktionen wie Straßenblockaden will die Letzte Generation den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, stärker gegen die Klimakrise vorzugehen. Die Gruppe sieht sich als letzte Generation vor den Kipp-Punkten, den kritischen Grenzwerten des Klimawandels. Gegen Aktivisten der Gruppe wird wegen des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Brandenburg ermittelt. Das Landgericht Potsdam hatte eine Beschwerde wegen einer Großrazzia gegen Mitglieder der Klimaschutzgruppe abgewiesen und den Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hält solche Ermittlungen nicht für gerechtfertigt.
dp/af