Als irregulär eingereiste Migranten zählen alle Menschen, die ohne entsprechende Erlaubnis wie Ausweisdokumente, Visum oder Aufenthaltstitel nach Deutschland kommen. Die unerlaubte Einreise kann Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen. Bei erfolgreichen Asylanträgen werden solche Strafverfahren nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge aber grundsätzlich eingestellt.
Der Anteil der Migranten in Bayern, bei denen die Einreise schon vor einem möglichen Asylverfahren verhindert oder der Aufenthalt in Deutschland beendet worden sei, liege bei rund 40 Prozent, sagte ein Sprecher der Bundespolizeidirektion. Im Vorjahreszeitraum habe diese Quote bei 58 Prozent gelegen.
Wie hoch dieser Anteil ist, sei von vielen Faktoren abhängig, sagte der Sprecher. Bei der Entscheidung über Zurückweisungen gehe es immer um die Frage, wie plausibel Migranten darlegten, dass sie in Deutschland als Asylbewerber Schutz suchten. Wer das könne, werde meist ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden oder Jugendämter weitergeleitet.
Suchten Menschen aber ganz offensichtlich keinen solchen Schutz, könne die Bundespolizei sie an der Grenze zurückweisen - seit 2015 an der Grenze zu Österreich, auf vergleichbare Weise seit Mitte Oktober auch an der zu Tschechien. Am Flughafen München darf die Bundespolizei ebenfalls Migranten zurückweisen, die von außerhalb der Grenzen des Schengen-Abkommens am Airport der Landeshauptstadt landen.
Die Zahl der Migranten, die die Bundespolizei in Bayern ohne Einreiseerlaubnis aufgreift, ist zuletzt gestiegen - von rund 19.000 von Januar bis Ende September 2022 auf rund 22.400 im Vergleichszeitraum des laufenden Jahres. Am häufigsten besaßen die Betroffenen zuletzt die türkische Staatsangehörigkeit. Dahinter folgten syrische und afghanische Staatsbürger.