Auf dem Kurznachrichtendienst X, ehemals Twitter, schreibt das Auswärtige Amt, dass die Behörde kein Visum an den Taliban-Funktionär ausgestellt habe und den Auftritt aufs Schärfste verurteile. "Die Reise wurde uns nicht angekündigt. Wir erkennen die Taliban nicht an." Weiter heißt es: "Solange die Taliban in Afghanistan in eklatanter Weise die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen mit Füßen treten, wird es keine Normalisierung mit dem Taliban-Regime geben."
Omar könnte sein Visum nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land des Schengen-Raums erhalten haben. Ein Visum dieser Art berechtigt laut dem Auswärtigen Amt grundsätzlich zur Einreise und dem Aufenthalt in allen Schengen-Staaten – unabhängig vom Ausstellungsort.
Möglich ist, dass Omar sein Visum in den Niederlanden erhalten hat. Denn hier fand Anfang November eine Konferenz der Weltgesundheitsorganisation WHO in Den Haag statt, bei der auch der Taliban-Funktionär anwesend war. Das berichtet unter anderem ntv. Auf X kursiert ein Foto, das Omar gemeinsam mit dem niederländischen Gesundheitsminister Ernst Kuipers zeigt. Der niederländische Minister entschuldigt sich auf X für das gemeinsame Foto: Er habe zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, wer Omar war, und er wolle in keiner Weise mit diesem schrecklichen Regime in Verbindung gebracht werden.
Unklar ist auch, ob die deutschen Behörden eine Möglichkeit hatten, die Veranstaltung in der Kölner Moschee abzusagen oder nachträglich zu ahnden. Die Süddeutsche Zeitung zitiert dazu das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, wonach es keine rechtliche Grundlage für ein Aktivwerden der Behörden gibt. Nach bisherigen Erkenntnissen sei keine Straftat begangen worden, und die Taliban würden in Deutschland nicht mehr als terroristische Vereinigung (nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch) geführt.