Nun sollen auch die Unter-25-Jährigen weiter von den Jobcentern betreut werden. Stattdessen soll sich eine andere Zuständigkeit von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen verlagern - so soll eine ebenso hohe Sparsumme im Sozialetat des Bundes erreicht werden. Der neue Plan sieht vor, dass künftig die Arbeitsagenturen zuständig werden, wenn Bürgergeld-Bezieher egal welchen Alters eine Weiterbildung erhalten sollen. Auch für berufliche Rehabilitation sollen die Agenturen zuständig werden. Heil unterbreitete den neuen Vorschlag am Donnerstag den Ampel-Fraktionen, die diesen nun prüfen wollten, hieß es.
"Wenn klar wird, dass man Ziele nicht erreichen kann, weil die Widerstände zu groß sind, dann muss man gegensteuern", hieß es in Regierungskreisen zu der Änderung der Pläne.
Die Jobcenter betreuen die Menschen, die Bürgergeld beziehen. Die Arbeitsagentur ist etwa zuständig, wenn jemand arbeitslos wird, der davor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das Bundesnetzwerk Jobcenter hatte vor einem "radikalen Systemwechsel" mit weitreichenden Folgen gewarnt. Der Grünen-Sozialpolitiker Frank Bsirske hatte im Bundestag Arbeitsminister Heil vorgeworfen, mit seinen Sparplänen "eine Lücke im Sozial- und Betreuungsnetz" zu reißen. Nun sagte Bsirske der dpa: "Wir begrüßen sehr, dass der Minister bereit war, die Sache zu überdenken." Weiterbildung an die Arbeitsagentur zu verlagern, entspreche deren Rolle viel stärker.
Heils Ministerium argumentiert, die von seinem Haus zu leistenden Einsparungen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro seien "ein sehr schmerzhafter Einschnitt". Hiervon seien 900 Millionen im Bürgergeld-Bereich, dem Sozialgesetzbuch II, einzusparen. Leistungskürzungen kämen aber nicht in Betracht. Zudem müssten die Jobcenter im Fall von Einsparungen auch entlastet werden.
Das soll nun geschehen, indem die Jobcenter die Betroffenen künftig an die Agentur für Arbeit verweisen, wenn sie bei ihnen Bedarf an Weiterbildung erkennen. Auch die berufliche Wiedereingliederung zurück in die Arbeit soll künftig dort organisiert werden. Betroffen sind davon nach Angaben aus Regierungskreisen derzeit insgesamt rund 45 000 Menschen pro Jahr. Alle Leistungsberechtigten, auch die Jüngeren, sollen dafür weiter von den Jobcentern betreut werden. Denn diese würden deren individuellen Umstände kennen. Die Arbeitsagenturen ihrerseits könnten auf vorhandener Kompetenz in Sachen Weiterbildungsberatung aufbauen.
Die Änderung der Sparpläne wertet man im Arbeitsministerium als "ein Stück lernende Politik", wie es hieß. Dies sei "manchmal anstrengend", doch gehe es um den Erfolg für die Betroffenen. Auf den Weg gebracht werden soll der neue Plan über einen Änderungsantrag zum Haushaltsfinanzierungsgesetz.
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