
Er betrug zwischen 2009 und 2022 gleichbleibend 801 Euro pro Jahr und wurde zum Jahreswechsel auf 1000 Euro erhöht. Für Verheiratete gelten und galten jeweils doppelte Beträge. Wegen des hohen Zinsniveaus wird der 1000 Euro hohe Pauschbetrag bereits bei einem Sparguthaben von rund 22.230 Euro voll ausgeschöpft.
Mit der viel zu geringen Erhöhung zum 1. Januar 2023 habe die Ampel-Regierung im Bund die Sparerinnen und Sparer im Regen stehen lassen, betonte Füracker. "Wir brauchen deutliche Entlastungen für alle Sparerinnen und Sparer." Da seit 2009 auch private Aktiengewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert würden, leide zugleich die Attraktivität von Aktieninvestments erheblich unter den zu geringen Sparerpauschbeträgen. "Auch das wollen wir korrigieren."
Bayern setze sich seit Jahren - auch auf Bundesebene - für "eine überfällige und deutliche Erhöhung des Sparerpauschbetrages ein", so Füracker. Die schon 2019 geforderte und erst 2023 umgesetzte Erhöhung auf 1000 Euro beziehungsweise 2000 Euro sei aufgrund des veränderten Zins- und Inflationsumfeld "unzureichend".