Sein Anwalt verwies darauf, dass Sarkozy zwar einen ersten Hinweis auf eine mögliche Überziehung des Budgets erhalten habe, zugleich aber Sparmaßnahmen eingeleitet worden seien. Nach der ersten Wahlrunde habe er von seinen Rechnungsprüfern die Nachricht erhalten, dass die Obergrenze noch nicht erreicht sei. In einer dritten, von Sarkozy unterzeichneten Mitteilung habe es geheißen, dass keine Gefahr bestehe, dass die Wahlkampfabrechnung zurückgewiesen werde.
Der Staatsanwalt hatte am Vortag erklärt, dass er weiter davon ausgehe, dass Sarkozy "wissentlich gegen die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben verstoßen" habe. Er gestand ihm aber zu, die illegalen Methoden zur Verschleierung der Ausgaben nicht entwickelt oder gekannt zu haben.
Beim Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl 2012, die der damalige Amtsinhaber gegen seinen sozialistischen Herausforderer François Hollande verlor, hatte Sarkozy die Obergrenze für Wahlkampfkosten um fast das Doppelte überschritten und war auf 43 Millionen Euro gekommen. Nach Ansicht der Richter in der ersten Instanz wurden die überhöhten Kosten auf illegale Weise abgerechnet.
Sarkozy ist der erste ehemalige Präsident Frankreichs, der wegen Vergehen während und nach seiner Amtszeit zu Haftstrafen verurteilt wurde. Die zahlreichen rechtlichen Affären des konservativen Politikers beschäftigen die französische Justiz seit Jahren.