In der von Richter Punya Udchachon verlesenen Urteilsbegründung hieß es nun, ITV sei zum Zeitpunkt der Erstellung der Wahllisten kein operierendes Medienunternehmen gewesen. Dementsprechend habe der Besitz der Anteile nicht gegen das Recht verstoßen. Pita kündigte nach dem Urteil an, "so bald wie möglich" ins Parlament zurückzukehren.
Im Mai hatte Pitas MFP die Parlamentswahl in Thailand deutlich gewonnen. Die Wähler erteilten damit einem Jahrzehnt der militärgestützten Regierungen in Thailand eine klare Absage. Pitas MFP war unter anderem mit dem klaren Versprechen angetreten, das harsche Strafrecht zur Ahndung von Majestätsbeleidigung zu reformieren.
Das traf auf heftigen Widerstand in konservativen, militärischen und pro-royalistischen Kreisen, mehrere Parteien verweigerten die Zusammenarbeit mit der MFP und stellten sich explizit gegen Parteichef Pita als Regierungschef. Daraufhin übernahm die zweitplatzierte Pheu-Thai-Partei die Bildung einer Regierung. Allerdings ist das von ihr gebildete Bündnis umstritten, da ihm auch Armee-nahe Parteien angehören.
Kommende Woche entscheidet das Verfassungsgericht über einen weiteren Fall im Zusammenhang mit der MFP. Darin wird der Partei vorgeworfen, ihre Vorschläge zur Reform des Majestätsbeleidigungsgesetzes käme einem versuchten Staatsstreich gleich. Pita zeigte sich mit Blick auf die Entscheidung "zuversichtlich".