Die Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag, dass es Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gibt. Demnach brachten zwei anonyme Strafanzeigen das Verfahren ins Rollen. Die Ermittler stellten demnach Patientenakten sicher. Ein rechtsmedizinisches Institut soll nun prüfen, ob es möglicherweise Behandlungsfehler gab, die zum Tod führten. Dem Sprecher der Anklagebehörde zufolge geht es um zwei Fälle.
"Hier werden zwei Fälle miteinander vermischt, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben", sagte die Vorständin des Krankenhauses für den Bereich Management, Kristina Minder. Aus Sicht der Klinik habe es keinerlei Behandlungsfehler gegeben. "Deswegen sehen wir dem Ermittlungsverfahren absolut gelassen entgegen." Poppinga betonte, man habe eine extrem hohe Notfallziffer. "Die schwerstkranken Patienten kommen bei uns rein." Todesfälle seien in der Neurochirurgie völlig selbstverständlich.
Nach dem Bericht der "Bild" wurde die Operation eines schwer kranken Mannes aus Kapazitätsgründen verschoben, letztlich endete der Eingriff tödlich. Die Klinikleitung wies den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zurück und erklärte, dass es keine Gefährdung des Patienten gegeben habe. Der Zeitung zufolge kam es bei einem anderen Patienten während einer Operation dazu, dass eine Schädeldecke auf den Boden fiel. Die Klinikleitung bestätigte den Vorfall. "Das sollte nicht vorkommen, aber dem Patienten ist keinerlei Schaden entstanden", sagte Poppinga. Eine strafrechtliche Relevanz gebe es nicht.
Todesfälle würden regelmäßig von Rechtsmedizinern überprüft, das Krankenhaus habe freiwillig eine sogenannte doppelte Leichenschau, hieß es. Die Klinikleitung geht davon aus, dass die anonymen Strafanzeigen von einem ehemaligen Mitarbeiter der Klinik stammen.