In der Grenzregion zu Belarus gilt der Ausnahmezustand bereits seit November 2021. Ausgerufen wurde er damals, weil Tausende Migranten versuchten, von der autoritär regierten Ex-Sowjetrepublik aus illegal über die EU-Außengrenze zu gelangen. Der Ausnahmezustand ermächtigt den litauischen Grenzschutz etwa, unrechtmäßig aus Belarus eingereiste Migranten zurückzuschicken. Weiter umfasst er Einreisebeschränkungen für russische Staatsbürger und ein strengeres Visaregime.
Litauens Parlament hat die russische Söldnertruppe Wagner als terroristische Vereinigung eingestuft. Die private Militärfirma, die an der Front in der Ostukraine kämpft, sei eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, hieß in der am Dienstag von 117 Abgeordneten des baltischen EU- und Nato-Landes einstimmig angenommenen Entschließung. Die Truppe sei unter anderem verantwortlich für das Töten und Foltern von Zivilisten in der Ukraine sowie Bombenanschläge auf Häuser und andere zivile Objekte.
In dem Text fordert die Volksvertretung Seimas in Vilnius auch andere Länder auf, dem Beispiel Litauens zu folgen. Die Einstufung der Truppe, die vom kremlnahen Oligarchen Jewgeni Prigoschin geführt wird, hat vor allem symbolischen Charakter. Litauen hatte zuvor bereits Russlands Angriffskrieg in der Ukraine als Völkermord bezeichnet und Russland als "Staat, der Terrorismus unterstützt und verübt".
In dem Beschluss wird Wagner als "Schattenwerkzeug der russischen Macht" bezeichnet, das von Moskau militärische Ausrüstung erhalte, die russische Militärinfrastruktur nutze und vom Militärgeheimdienst ausgebildet werde. Söldner der Truppe beteiligten sich demnach seit des Beginn des russischen Angriff auf die Ukraine an Militäraktionen und haben "systematische, schwere Aggressionsverbrechen" begangen, die mit Terrorismus gleichzusetzen seien.
Zuvor habe Wagner Russland 2014 bei der Besetzung und Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel Krim geholfen und 2015 an Militäroperationen in der Ostukraine teilgenommen. Auch sei die Söldnertruppe an kriminellen Handlungen in der Zentralafrikanischen Republik, im Sudan und in Mali beteiligt, hieß es in dem Beschluss weiter.
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