Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Etat 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Genau das hat der Bund aber in Sondertöpfen unter anderem für die Energiepreisbremsen getan - was nun zusätzliche Löcher in den Etat reißt.
Als Folge dieses Urteils wurde die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 gestoppt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht einen "Handlungsbedarf" von 17 Milliarden Euro. Der Bundestag wird an diesem Freitag zunächst einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr in erster Lesung beraten. Für ihn soll eine Notlage erklärt und die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Noch offen ist, wie die Ampel-Koalition das Finanzproblem für das kommende Jahr lösen will.
Esken betonte, die Krisen dauerten an. Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sagte ebenfalls, man werde auch im kommenden Jahr noch die Belastungen aus dem Krieg in der Ukraine haben. "Wenn man der Meinung ist, dass man weiter Waffen liefern will, ich glaube, da sind wir uns einig, wenn man der Meinung ist, dass man Wiederaufbau gewährleisten will, dann ist das eine außerordentliche Situation."
CDU-Chef Merz ging davon aus, dass man das Erklären der Notlage für 2023 "so machen kann". Für 2024 sei er aber einer Meinung mit Finanzminister Christian Lindner (FDP): "Der Staat hat kein Einnahmeproblem, sondern er hat ein Ausgabeproblem." Dies müsse die Ampel erst einmal untereinander klären. "Bei 1000 Milliarden Euro Steuereinnahmen, bei 445 Milliarden Euro Bundeshaushalt dann kann es keine Notlage geben, wenn man jetzt mal 17 Milliarden Euro an anderer Stelle einsparen muss. Ich glaube, dass das geht", sagte Merz.