Kopp vermutet, dass eine entsprechende Passage "von Hardlinern im Bundesinnenministerium" in den Gesetzentwurf der Ampelkoalition über die Erleichterung von Abschiebungen eingefügt worden sei. Offenbar scheine es "im aktuellen Überbietungswettbewerb" auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik "keinen Anstand mehr zu geben". Das Bundesinnenministerium wurde sehr lange von Unions-Politikern geführt, der Beamtenapparat gilt als entsprechend konservativ.
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte nach genauerer Prüfung des Gesetzentwurfes, der bereits im Oktober das Kabinett passierte und nun zur Beschlussfassung im Bundestag liegt, berichtet, uneigennützige Helfer im Mittelmeer, etwa von Sea-Watch oder Mission Lifeline, könnten künftig genauso kriminalisiert werden wie gewerbsmäßige Schleuser. Auch nach Einschätzung von Gorden Isler, Vorsitzender der Organisation Sea-Eye, würde der Inhalt des Entwurfs die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung ermöglichen. "Denn der Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft kein finanzieller Vorteil gegeben sein soll, um eine Strafbarkeit zu begründen. Eine Ausnahme für Seenotrettungsorganisationen ist nicht vorgesehen."
Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums ist diese Sorge jedoch unbegründet. Ein Sprecher teilte auf Nachfrage mit, es sei nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschenleben erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotrettern künftig durch eine etwaige Strafbarkeit erschwert werden solle. "Derartige Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden", sagte er.