Der Bundestag hat am Abend die Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament gegen die Stimmen der AfD ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative, der Jugendorganisation der AfD. Diese wurde im April 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, eine Einstufung, gegen die aktuell eine Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig ist.