Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte folgendes vereinbart: Gasheizungen, die zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt der Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, können weiterbetrieben werden, auch wenn der Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht. Es gelten dann aber Anforderungen: In diesen Heizungen müssen ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase wie Biomethan und Wasserstoff genutzt werden.
Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung erhalten, wie es unter anderem in einem SPD-Papier heißt. In dieser werde er darauf hingewiesen, dass er aufgrund steigender CO2-Preise mit steigenden Betriebskosten rechnen müsse und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen könne.
In einem Grünen-Papier zur Einigung zum Heizungsgesetz heißt es, wer in langlebige Güter wie Heizungen investiere, für den müsse auch gesichert sein, dass ein Betrieb wirtschaftlich und langfristig möglich ist. "Dass das bei Wasserstoff der Fall ist, ist mehr als ungewiss, denn Wasserstoff ist nicht nur heute nur in geringen Mengen verfügbar und sehr teuer, sondern wird das allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach auch in Zukunft sein." Die Rede ist von hohen Anforderungen an den Hochlauf von Wasserstoff im Gebäudebereich. Das seit langem heftig umstrittene Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.
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