Das Kölner Verwaltungsgericht hatte es am Dienstag für zulässig befunden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative als "gesichert extremistische Bestrebung" einstuft. Es lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.
"Die heutige Gerichtsentscheidung zeigt: Wir nutzen die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie", erklärte Faeser. "Unser Land steht für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde - für all das haben Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig."
Das Kölner Gericht hatte sein Urteil damit begründet, dass die JA an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" festhalte. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht mit. Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen.
Anders als bei der AfD handelt es sich um die Junge Alternative lediglich um einen Verein. Während über Parteiverbote das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, liegen Vereinsverbote in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums.
Möglich sind Verbote, wenn die Vereine den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Faeser hatte im vergangenen September die beiden rechtsextremen Vereinigungen Artgemeinschaft und Hammerskins verboten.