Patienten, Selbsthilfe-Vereine und Ärzte befürchten, dass Intensivpflegepatienten aufgrund eines neuen Gesetzes in ihrem Recht auf häusliche Betreuung eingeschränkt werden. Hintergrund ist die am 1. Januar neu eingeführte Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI). Sie ist eine Umsetzung des neuen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) und sieht vor, dass künftig vor jeder ärztlichen Verordnung der pflegerischen Leistungen die ergänzende Untersuchung durch einen besonders qualifizierten Facharzt vorgeschrieben ist.