Eine zeitlich unbegrenzte Absenkung der Anforderung für alle Älteren lehne man jedoch ebenso ab wie Ausnahmen für bestimmte jüngere Ausländer, wie sie der Entwurf des Bundesinnenministeriums bisher vorsieht. In ihrem Papier fordern die Innenpolitiker zudem, eingebürgert werden dürfe nur, "wer seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten und für seine Familie sorgen kann". Das sieht der Referentenentwurf, den das Innenministerium im Januar zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt hatte, zwar für die sogenannte Anspruchseinbürgerung vor. An den nach geltender Rechtslage möglichen Ausnahmen bei der sogenannten Ermessenseinbürgerung würde sich durch die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aber nichts ändern. Diese Regelung ermöglicht es den Ausländerbehörden, "aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte" auch Menschen einzubürgern, die von staatlichen Leistungen leben.
Kuhle und Thomae sprechen sich zudem für die "flächendeckende Durchführung von Einbürgerungsfeiern" aus und wollen die Loyalitätserklärung zu einem "echten Eid auf das Grundgesetz" weiterentwickeln. Der von Faesers Haus formulierte Entwurf sieht vor, dass ein Einbürgerungsanspruch künftig in der Regel nach fünf Jahren bestehen soll. Aktuell müssen Einbürgerungswillige dafür noch einen mindestens achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen künftig drei Jahre ausreichen.
Die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Nicht-EU-Ausländern soll abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sich junge Erwachsene nicht zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden müssen. Thomae und Kuhle wollen allerdings, dass sich die Menschen "ab der Enkelgeneration der Ersteingebürgerten" für eine Staatsangehörigkeit entscheiden sollen.
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