Eine größere Hürde sei der Umgang mit den Rezepten. "Leider kommt es derzeit noch zu einigen Anwendungsproblemen, die die Arbeit für die Apothekenteams erschweren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten teils verzögern", so Rohrer. So können Rezepte wegen ausstehender Signaturen der Ärzte teils nicht sofort eingelöst werden.
Apotheken sind schon seit September 2022 grundsätzlich in der Lage, E-Rezepte zu bearbeiten, so die ABDA. Zwischenzeitlich ist im vergangenen Jahr ein weiterer Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hinzugekommen. "Das ist aus unserer Sicht für die Patientinnen und Patienten der sicherste und einfachste Weg", erklärt Rohrer. Dabei wird das E-Rezept nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, die Karte funktioniert eher als Schlüssel, mit dem die Apotheke auf den E-Rezept-Server zugreifen kann. "Diese Variante läuft schon seit mehreren Monaten sehr stabil", sagt Rohrer. "Hier ist es derzeit aber ein Problem für die Apotheken und ihre Patienten, dass viele Ärztinnen und Ärzte die E-Rezepte über die sogenannte Stapelsignatur zu spät signieren. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass die E-Rezepte nicht sofort nach dem Arztbesuch abrufbar sind."
Die meisten derzeitigen Störungen gebe es allerdings bei der E-Rezept-App der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, kurz Gematik. Die App ist bislang allerdings relativ wenig verbreitet, da sie nur nach Anmeldung über einen sehr komplexen Registrierungsvorgang nutzbar ist. Nach Angaben der ABDA gibt es in Deutschland etwas mehr als 600.000 Downloads dieser App – wie viele dieser Personen die App auch registriert nutzen, ist nicht bekannt.
Weiterhin möglich ist außerdem der Ausdruck des E-Rezeptes. "Insbesondere für ältere Menschen ist dieser oft sehr wichtig", sagt ABDA-Sprecher Rohrer. Die auf dem Ausdruck stehenden weitere Informationen zur Medikation würden viele Menschen schriftlich wollen. Ärzte sind verpflichtet, diesen auszustellen, wenn der Patient danach verlangt.