Leistungen anderer Staaten für Contergangeschädigte dürfen auf die Conterganrente angerechnet werden. Diese Neuregelung von 2013 ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Doppelte Zahlungen und eine unterschiedliche Behandlung von Leistungsempfängern würden so verhindert. Der Conterganskandal war der aufsehenerregendste Arzeimittelskandal des 20. Jahrhunderts. Contergan war ein Beruhigungs- und Schlafmittel des deutschen Pharmaunternehmens Grünenthal, das den Wirkstoff Thalidomid enthielt und zwischen 1957 und Ende 1961 erhältlich war. Danach wurde bekannt, dass es den Fötus im Mutterleib schädigen konnte.