Das landgerichtliche Urteil, gegen das Schuhbeck in der Folge Revision eingelegt hatte, sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren". Im Oktober 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.
Wann Schuhbeck seine Haftstrafe antreten muss, ist weiterhin unbekannt. Verbüßen muss er sie wohl in der JVA Landsberg, in der bereits sein guter Freund Uli Hoeneß einsaß. "Der Haftantritt droht aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts München I rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat", erklärte ein Sprecher von Alfons Schuhbeck am Montag. Der 74-Jährige habe "von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs." Weiterhin sei der Starkoch bestrebt, den durch ihn verursachten Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen, hieß es in einem Statement.
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