Der VGH hatte unter anderem moniert, dass die Einreise aus einem Risikogebiet allein keinen ausreichenden Ansteckungsverdacht begründe, der für eine Quarantäne gegeben sein müsste. Die für unwirksam erklärte Verordnung war am 5. November 2020 erlassen worden. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts.
Damit habe die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen, urteilte der VGH. Denn als die Verordnung erlassen wurde, habe es keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gegeben.
Gegen die Regelung geklagt hatte ein Ehepaar aus München, das während der Pandemie eine Reise in eine Region geplant hatte, die als Risikogebiet eingestuft war. Aus dessen Sicht hat die Einreisequarantäne Freiheitsrechte der Eheleute beschnitten. Bayern habe damals eine höhere Sieben-Tage-Inzidenz gehabt als viele ausländische Risikogebiete. Die Einstufung als Risikogebiet sei intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen.
"Welche Länder Risikogebiete sind, haben damals mehrere Bundesministerien in gemeinsamer Entscheidung festgelegt", sagte Bayerns Gesundheitsminister Holetschek. "In der Einreise-Quarantäneverordnung ging es darum, die Menschen vor einem zusätzlichen Eintrag des Virus aus Risikogebieten zu schützen, um die Pandemie einzudämmen." Zudem habe die Anordnung von zehn Tagen Quarantäne den Ergebnissen einer Beratung der EU-Gesundheitsminister entsprochen, sagte ein Ministeriumssprecher.
Der Freistaat hatte mit Blick auf Corona-Schutzregeln zuletzt schon einmal eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende November 2022 geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Die Staatsregierung zahlte daraufhin unberechtigt verhängte Bußgelder zurück - laut Gesundheitsministerium zunächst aber nur in wenigen Fällen.
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