Ein halbes Jahr nach der Abweisung einer Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg nun mit dem Fall. Für den 3. Juli sei eine mündliche Verhandlung geplant, teilte ein Gerichtssprecher mit. Diese sei öffentlich. Ob an dem Tag auch ein Urteil ergeht, sei unklar. "Denkbar wäre beispielsweise auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen." Gegen ein Urteil des OLG sei Revision möglich, falls das Gericht diese zulasse. Ansonsten könne eine Partei ab einer Beschwerdesumme von 20 000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.