Bei der Festlegung dieser Ziele sollten Versicherer unterscheiden zwischen einer positiven Rendite nach Kosten (nominal) und einem realen Erfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten und Inflation. Fehlanreize im Vertrieb sollen durch Vorgaben zur Vertriebsvergütung vermieden werden. Die Aufsicht hatte bei einer Untersuchung eine "erhebliche Spreizung" insbesondere der Vertriebskosten bei Lebensversicherern festgestellt. Genauer unter die Lupe nimmt die Aufsicht vor allem Versicherer, bei denen die Effektivkosten für kapitalbildende Lebensversicherungen im Branchenvergleich sehr hoch sind. Die Effektivkosten geben an, wie sich die Kosten des jeweiligen Vertrags auf die Rendite auswirken. Auch Versicherer, deren Aufwendungen für Vermittler auffällig hoch sind, werden näher geprüft.
Verbraucherschützer fordern ein Verbot von Abschlussprovisionen, die Assekuranzen Versicherungsvertretern und -maklern für die Vermittlung von Lebensversicherungen zahlen. Die Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers bezieht sich nur auf den Sparanteil unter anderem nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten.
Zuletzt stand in Brüssel ein Provisionsverbot für Finanzprodukte zur Debatte. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte unlängst allerdings, für mehr Verbraucherschutz anstelle eines Provisionsverbots auch andere Maßnahmen wie Verpflichtungen zur Transparenz in Betracht zu ziehen. Auch wenn es kein Provisionsverbot gebe, bedeute das "keinen Freifahrtschein für den Finanzsektor". Details zu ihrer Kleinanlegerstrategie will die Kommission Ende Mai vorlegen. Gegen Pläne der EU-Kommission für ein Provisionsverbot hatte es großen Widerstand von der Finanzbranche gegeben. Verbraucherschützer kritisierten die Entscheidung. "Für Kunden im Finanzbereich bedeutet das: Es wird vor allem verkauft und nicht beraten. Provisionen und Interessenkonflikte bleiben Alltag", sagte Britta Langenberg, Verbraucherschutzexpertin der Bürgerbewegung Finanzwende.
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