Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe beantragt, die Verteidigung forderte einen Freispruch des Ex-Kanzlers. Richter Michael Radasztics befand Kurz für schuldig, mit Aussagen im Untersuchungsausschuss in die Irre geführt zu haben. Der Schuldspruch betrifft die Aufsichtsratsbestellung für die Staatsholding Öbag. Freigesprochen wurde Kurz etwa mit Blick auf die Vorstandsbesetzung mit seinem ehemaligen Vertrauten Thomas Schmid.
Der Ex-Kanzler hatte während des Prozesses seine Unschuld beteuert und bezeichnete die Verurteilung im Anschluss als "sehr ungerecht". Kurz kündigte an, Berufung einzulegen. Er sei diesbezüglich "sehr optimistisch".
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer argumentiert, es gebe keinen Zweifel daran, dass Kurz aus politischen Gründen falsch ausgesagt habe. Zudem habe er negative Medienberichte darüber vermeiden wollen, wie er die Ernennung von Schlüsselposten beeinflusst habe.
Die Ibiza-Affäre hatte in Österreich ein politisches Erdbeben ausgelöst und die erste Regierung Kurz zu Fall gebracht. Ein heimlich auf der spanischen Insel Ibiza gedrehtes Video hatte gezeigt, wie der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der rechtspopulistischen FPÖ vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellte. Es folgten Ermittlungen gegen mehrere österreichische Politiker.
Kurz wurde in Österreich und auch im Ausland lange Zeit für seinen steilen Aufstieg in der Politik bejubelt und als "Wunderkind" der europäischen Konservativen bezeichnet: 2017 wurde er im Alter von 31 Jahren der jüngste Regierungschef weltweit. 2021 stieg Kurz infolge der Ibiza-Affäre aus der Politik aus, mittlerweile arbeitet er für eine Reihe internationaler Unternehmen. Gegen ihn wird außerdem wegen Veruntreuung staatlicher Mittel ermittelt.