Lauterbach fügte hinzu: "Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los." Ziel des E-Rezepts ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke zu vereinfachen und "auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen" zu beenden. Zudem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden. Der Start bei elektronischen Rezepten hatte sich mehrfach verzögert. Zuletzt waren im vergangenen Herbst in der einzigen Pilotregion in Westfalen-Lippe weitere Schritte auf Eis gelegt worden.
Anfang März hatte Lauterbach angekündigt, die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen deutlich zu beschleunigen. Deutschlands Gesundheitswesen hänge in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück, sagte er. E-Rezepte sollten auf breiter Front alltagstauglich werden. Das E-Rezept kann dem Ministerium zufolge über verschiedene Wege genutzt werden. So könnten Patientinnen und Patienten entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung des E-Rezepts nötigen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen.
Angesichts des Milliardenlochs rechnet Lauterbaach bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit leicht steigenden Beiträgen. "Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können", sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen." Die gesetzlichen Krankenversicherungen erwarten nach abgesicherten Finanzen 2023 wieder ein Defizit im nächsten Jahr. Der Spitzenverband rechnet mit einer Lücke zwischen 3,5 Milliarden und 7 Milliarden Euro. Ohne Maßnahmen zum Gegensteuern würde daraus rechnerisch ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten resultieren.
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