Das rechtlich umstrittene Gesetz, das von der FDP vorgelegt wurde, soll den Bau von Windenergieanlagen in Thüringens Wäldern erschweren. Ein generelles Verbot von Windrädern, das bis 2022 galt, war vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig gekippt worden.
Die erste Gesetzesänderungen, bei der die Stimmen der vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechts-extremistisch eingestuften AfD mitentscheidend war, hatte vor einigen Wochen für bundesweite Debatten gesorgt. Damals setzte die CDU als größte Oppositionsfraktion im Landtag in Erfurt eine Senkung der Grunderwerbsteuer auf 5,0 Prozent zusammen mit FDP und AfD durch. Die CDU hatte ihr Agieren damit begründet, dass gute Initiativen nicht verhindert werden könnten, nur weil die AfD mit Zustimmung drohe. Die Thüringer CDU hatte dabei Rückendeckung von der Spitze der Bundespartei bekommen.
Der Verfassungsschutz in Sachsen hat unterdessen den Landesverband der AfD im Freistaat als gesichert rechts-extremistische Bestrebung eingestuft. "An der rechts-extremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr", erklärte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, am Freitag in Dresden. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung. In Sachsen war die AfD zunächst ein Prüffall, seit Februar 2021 ein Verdachtsfall.
"Wir sind nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozess zum Ergebnis gekommen, dass der Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt einzustufen ist. In den vier Jahren der intensiven Prüfung haben wir eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere hoher Funktionäre und Mandatsträger der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad, gesammelt. Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", resümierte Christian.