Die Kameras waren bei der Aufklärung eines Überfalls auf eine Gruppe junger Menschen im Juli 2020 unmittelbar vor der Staatskanzlei von Bedeutung. Die Qualität der Videoaufnahmen hätten jedoch die Arbeit der Polizei erschwert, hatte ein Beamter im Zeugenstand vor dem Landgericht Erfurt erklärt, der federführend für die Auswertung der Bilder zuständig war.
Die Aufnahmen der Kameras hätten es beispielsweise nicht zugelassen, die Gesichter der Tatverdächtigen eindeutig zu identifizieren. "Nur rein mit den Aufnahmen: Wir hätten da niemanden erkennen können", hatte der Beamte gesagt. Der Austausch der Kameras gehe allerdings nicht auf die im Prozess geäußerte Kritik an der schlechten Qualität der Aufnahmen zurück, sagte die Sprecherin der Landesregierung weiter. Die Arbeiten seien schon lange geplant gewesen.
An der schlechten Qualität der Aufnahmen hätten er und seine Kollegen auch durch Nachbearbeitungen nichts ändern können, hatte der Beamte vor dem Landgericht Erfurt weiter gesagt. Die Aufnahmen seien teilweise "so milchig" gewesen, "dass wir da nicht mehr viel retten konnten", so der Polizist.
Der Überfall hatte sich im sogenannten Hirschgarten ereignet, der unmittelbar an die Staatskanzlei angrenzt. Bei dem Vorfall waren die Opfer teils schwer verletzt worden. Ein anfänglicher Verdacht auf einen rechtsmotivierten Hintergrund hatte sich nach Ansicht der Ermittler nicht erhärtet. An dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft zum Tatmotiv gab es deutliche Kritik.
Dass die Kameras der Staatskanzlei mutmaßliche Straftaten aufzeichnen, geschieht nach Angaben der Sprecherin etwa fünf bis zehn Mal pro Jahr. "Hierbei handelt es sich zumeist um Sachbeschädigungen wie Zerstörung und Graffiti sowie Urinieren an die Hauswände beziehungsweise Eingangsbereiche", sagte die Sprecherin.
Welche dieser mutmaßlichen Straftaten aufgeklärt werden können und welche Rolle die gelieferten Kamerabilder dabei spielen, ist unklar: "Über die Ergebnisse der Ermittlungen sowie die Ausgänge von Ermittlungsverfahren erhält die Thüringer Staatskanzlei keine Auskunft."
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