Davon sollte eine Milliarde Euro konfisziert werden, 800 Euro waren als Schadenersatz vorgesehen, zudem gab es eine Strafe in Höhe von 3,75 Millionen Euro. In der ersten Instanz war die Bank 2019 sogar zu einer Rekordzahlung von 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden.
Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass die Bank zwischen 2004 und 2012 auf illegale Weise wohlhabende Steuerzahler in Frankreich zum Eröffnen nicht deklarierter Konten in der Schweiz gewinnen wollte. Das Unternehmen bestritt die Vorwürfe und legte Rechtsmittel ein.
Das Kassationsgericht bewertete die Konfiszierung nun als illegal und bezeichnete den Schadenersatz als nicht ausreichend begründet. Damit wird der Weg für ein erneutes Verfahren mit anderen Richtern am Pariser Berufungsgericht frei.
Die französische Filiale UBS France, die wegen Beteiligung an illegalen Geschäftspraktiken zu einer Zahlung von 1,875 Millionen Euro verurteilt worden war, hatte darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen. Die Strafe wird dadurch rechtsgültig. Dies gilt auch für vier ehemalige Manager, die zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten und zu Geldstrafen bis zu 300.000 Euro verurteilt worden waren. Das Verfahren gegen UBS war einer der bisher größten Steuerbetrugsprozesse in Frankreich.