Der Strafbefehl bewertet diese Spenden als unzulässig, weil der ursprüngliche Spender damit verschleiert und auch im Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU für 2015 nicht genannt wurde. Laut Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bewirkte der tatsächliche Spender falsche Angaben über die Einnahmen der CDU in dem Rechenschaftsbericht für den damaligen Präsidenten des Bundestages.
Der nun Verurteilte hat laut Staatsanwaltschaft den Vorwürfen widersprochen, aber den Strafbefehl nach eigenen Worten akzeptiert, um das Verfahren zu beenden. Gegen die drei mitbeschuldigten Strohleute wurden die Ermittlungen eingestellt, weil sie der Staatsanwaltschaft zufolge "über die Gesamthöhe der drei Spenden keinen Überblick hatten" und sie höchstens ein geringer Schuldvorwurf treffe. "Gegen Angehörige der CDU hat sich in diesem Zusammenhang kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns ergeben", ergänzte die Staatsanwaltschaft Koblenz. Weitere Details nannte sie nicht.
Im August 2022 hatte das Amtsgericht Cochem bereits einen Strafbefehl gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten erlassen. Als Verantwortlicher des CDU-Landesverbands habe er von 2010 bis 2016 sechs Parteispenden über insgesamt 56.000 Euro nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet. Die Spenden waren von der Bundestagsverwaltung als illegal eingestuft worden, weil der wahre Spender nicht erkennbar war. Daraufhin musste die CDU die Spenden an den Bundestag überweisen und eine zusätzliche Strafe zahlen. Die Anklagebehörde bewertete damals den Vorgang als Untreue in sechs Fällen und in zwei Fällen als Vergehen nach dem Parteiengesetz wegen unrichtiger Angaben über Einnahmen. In der einstigen Affäre spielte ein Ex-Geheimagent eine wichtige Rolle.
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