In der Genfer Flüchtlingskonvention stehe nicht, dass Schutz vor Kriegsverfolgung in der EU gewährt werden müsse, sagte Spahn: "Wenn wir dafür sorgen, dass Verfolgte einen sicheren Schutzraum bekommen, dort gut versorgt werden und ohne Angst leben können, dann ist das Ziel der Flüchtlingskonvention erfüllt."
Gegen solche Verfahren in Drittstaaten haben Fachleute humanitäre und juristische Bedenken. So erklärte der Sachverständigenrat für Integration und Migration, es stelle sich die Frage, wie gewährleistet werden kann, dass die Verfahren unter Einhaltung europäischer Asyl- und Menschenrechtsstandards umgesetzt werden können. Dazu habe sich bislang kein Land bereiterklärt.
Der Drittstaaten-Vorschlag ist Kern des Migrationskonzeptes im Entwurf des neuen CDU-Grundsatzprogramms. Ziel seien "vertragliche Vereinbarungen, wonach Geflüchtete dort ein Asylverfahren bekommen und im Falle der Schutzgewährung dort sicher bleiben können", sagte Spahn. "Ruanda wäre wohl dazu bereit. Ghana möglicherweise auch. Auch mit osteuropäischen Ländern wie Georgien, Moldawien sollten wir sprechen."