Der Landkreistag warnte vor einer schlechteren Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Die Deutsche Post und der Gesetzgeber seien "dringend aufgefordert", die bisherige Strategie von Kooperationen zwischen der Post und Gewerbetreibenden zu stärken.
Die Post ist gesetzlich verpflichtet, eine gewisse Filialdichte zu haben. Derzeit sind es rund 13 000 Filialen. In fast allen Fällen setzt sie dabei auf externe Dienstleister - etwa Kioske und Supermärkte, die auch einen Post-Schalter haben. In kleineren Gemeinden hat sie aber Mühe, solche Partner zu finden, da es dort nur noch wenige Einzelhändler gibt.
Mit der Reform des veralteten Postgesetzes - die darin enthaltenen Pflichten stammen von 1999 - sollen auch die Regeln zum Netz geändert und dabei automatisierte Lösungen "angemessen berücksichtigt werden", wie es in einem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums heißt. Das wird so verstanden, dass bestimmte Automaten künftig bei der Erfüllung von Filialnetz-Pflichten angerechnet werden können. Ob es so kommt, ist offen: Die Reform wird vermutlich Ende 2023 oder Anfang 2024 abgeschlossen sein.
Bei den relevanten Automaten dürfte es um "Poststationen" gehen, von denen der Bonner Konzern bisher rund 100 betreibt, Tendenz steigend. In so einem Automaten können Pakete abgeholt und aufgegeben, Briefmarken gekauft, Briefe eingeworfen und Einschreiben abgeholt werden. Es ist also eine Erweiterung der auf Pakete fokussierten Packstationen. Die Poststation bietet fast alle Post-Dienstleistungen an, die in einer Filiale zu kaufen sind.
dp/fa