Um die Preisobergrenze durchzusetzen, soll geregelt werden, dass für den Export russischer Ölerzeugnisse wichtige Dienstleistungen künftig nur noch dann ungestraft erbracht werden dürfen, wenn der Preis des exportierten Öls die Preisobergrenze nicht überschreitet. Westliche Reedereien könnten mit ihren Schiffen damit weiterhin russische Ölprodukte in Drittstaaten wie Indien transportieren. Auch soll die Regelung für andere wichtige Dienstleistungen wie Versicherungen, technische Hilfe sowie Finanzierungs- und Vermittlungsdienste gelten.
Ziel des Preisdeckels ist es, neue Preissprünge an den internationalen Märkten zu verhindern und damit auch Drittländer zu entlasten. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass Russland nicht mehr von Preisanstiegen für Ölprodukte profitiert und damit seine Kriegskasse füllen kann. Schon die bereits im vergangenen Dezember eingeführte Preisobergrenze für russische Rohöllieferungen in Drittstaaten kostet Russland nach Schätzungen der EU-Kommission rund 160 Millionen Euro pro Tag.
Die Preisobergrenze soll das bereits im Juni von der EU beschlossene Öl-Embargo gegen Russland ergänzen. Dieses sieht unter anderem vor, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU zu verbieten. Die Beschränkungen gelten bereits ab dem 5. Dezember für Rohöl und ab Sonntag für Erdölerzeugnisse wie Diesel. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Ungarn.
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