Mit dem Vorschlag trägt das Ministerium der Tatsache Rechnung, dass das Tempo der Briefbeförderung im Digitalzeitalter für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine untergeordnete Rolle spielt. Wichtig ist hingegen, dass die Schreiben überhaupt ankommen, etwa Rechnungen oder Schreiben von Behörden.
Die Deutsche Post reagierte zurückhaltend auf die Ministeriumsspläne. Der Entwurf erkenne einige Realitäten an, hieß es am Freitagabend in einer Stellungnahme. Das Kommunikationsverhalten der Menschen habe sich geändert, die Briefmenge sei deutlich rückläufig. Kritisch sieht das Unternehmen Regelungen, mit denen die Regierung den Wettbewerb der Postdienste stärken will. Noch lasse sich nicht bewerten, ob der Entwurf einen wirtschaftlich tragfähigen Universaldienst der Post ermögliche, hieß es vom Unternehmen.
Als sogenannter Universaldienstleister, der überall in Deutschland Briefe zustellen muss, ist der Bonner Konzern verpflichtet, mindestens 12 000 Filialen zu haben, und zwar auch in größeren Dörfern. In den meisten Fällen erfüllen Kioske, Supermärkte und andere Einzelhändler diese Filialfunktion. So eine Präsenzpflicht soll es auch künftig geben. Allerdings kann die Post in bestimmten Fällen auch Automaten aufstellen und diese auf die Präsenzpflicht anrechnen. Hierfür ist sie auf die Zustimmung der Bundesnetzagentur angewiesen.
Der Bonner Behörde soll nach der Gesetzesnovelle, die im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein könnte, ein schärferes Schwert an die Hand gegeben werden, um ihrer Aufsichtsfunktion nachzukommen. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Netzagentur anders als bisher Zwangs- und Bußgelder gegen den Universaldienstleister verhängen darf.
Außerdem macht das Ministerium den Vorschlag, dass schwere Pakete gekennzeichnet werden müssen, damit Paketboten sich beim Ausladen nicht verschätzen und bei zu großer Last Rückenprobleme bekommen. Die Gewerkschaft Verdi hatte sich für eine ähnliche Regel starkgemacht.