Die jährliche Rentenanpassung ist mit dem Monatsbeginn in Kraft getreten. Die Altersbezüge steigen im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Außerdem kommt es mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Angleichung des Rentenwerts Ost an den im Westen. Er beträgt nun einheitlich 37,60 Euro. Der Rentenwert gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt wert ist. Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre. Multipliziert mit dem geltenden Rentenwert ergibt sich daraus später die Rente.