Regierungsstellen in der gesamten EU können Mitarbeitern im Interesse der Neutralität das Tragen religiöser Symbole wie islamischer Kopftücher verbieten, entschied das oberste Gericht der EU. Es betonte jedoch, dass solche Beschränkungen für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten und in den rechtlichen Kontext jedes Mitgliedsstaates passen müssen. In der am Dienstag vom Gerichtshof der Europäischen Union veröffentlichten Entscheidung heißt es, solche Verbote seien zulässig, um ein "völlig neutrales Verwaltungsumfeld" durchzusetzen. Das Gericht sagte jedoch, dass Verbote von Kleidung oder Symbolen, die mit philosophischen oder religiösen Überzeugungen in Verbindung stehen, gleichmäßig angewendet werden müssten.